Traisaer Schule / Mühltal

Zeckenstiche

Hierdurch können Erkrankungen übertragen werden. Deshalb ist eine möglichst zeitnahe Entfernung der Zecke zweckmäßig. Lehrkräfte sowie Betreuungskräfte sind hierzu nicht verpflichtet, dürfen eine Entfernung jedoch vornehmen, sofern dies mit den Eltern besprochen wurde. Mit Eltern soll eine angemessene Regelung getroffen werden, insbesondere vor Wanderfahrten und Klassenausflügen (siehe Notfallblatt!).  

 
in Anlehnung an Merkblatt Zecken   - Hessisches Ministerium für Soziales und Integration,
                                                      Hessisches Kultusministerium Mai 2015