Traisaer Schule / Mühltal

Informationen für Eltern

Vorgaben für den Schulbesuch Ihres Kindes


mit dieser Schulordnung wollen wir Sie über einige Regelungen an der Traisaer Schule informieren, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für den Schulbesuch Ihres Kindes von Bedeutung sind.


1) Es besteht eine gesetzliche Schulpflicht. Falls ein Kind erkrankt, ist es von den Erziehungsberechtigten spätestens am dritten Versäumnistag schriftlich bei der Lehrkraft, die die Klasse führt, zu entschuldigen. Bei Krankheiten, die eine erhebliche Ansteckungsgefahr beinhalten, ist die Schule unverzüglich zu informieren. In diesen Fällen muss bei der Wiederaufnahme des Schulbesuchs ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Beurlaubungen in Verbindung mit Ferien müssen spätestens drei Wochen vor dem Antritt schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden; eine Genehmigung darf allerdings nur im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben ausgesprochen werden. Entsprechende Informationen sind im Sekretariat erhältlich.


2) Aufnahme, Zurückstellungen, Abmeldungen und Überweisungen von Kindern werden von der Schulleitung vorgenommen.

Versetzungen und sonstige Maßnahmen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen entschieden.

Alle Kinder sind beim Gemeindeunfallversicherungsverband Hessen versichert. Bei Unfällen, die eine ärztliche Versorgung erfordern, werden die Erziehungsberechtigten telefonisch - soweit möglich - informiert und der Krankentransport zum Unfallarzt veranlasst.

 
3) Die großen Pausen sind von 9.30 - 9.50 Uhr und von 11.30 - 11.45 Uhr. Die Kinder gehen auf den Schulhof, es sei denn es ist Regenpause. In den Pausen sollen sich die Kinder im Schulhof so rücksichtsvoll verhalten, dass andere Kinder nicht gefährdet werden.

Während des Unterrichts und in den Pausen dürfen die Kinder das Schulgelände nicht verlassen.

 
4) Grundschüler dürfen nicht vorzeitig nach Hause geschickt werden, sofern die Erziehungsberechtigten nicht schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird ein Vertretungsplan erstellt.


5) Bei Feueralarm oder den zwei entsprechenden Übungen pro Schuljahr verlassen die Kinder klassenweise das Schulgebäude und stellen sich auf dem im Alarmplan vorgesehen Platz auf. Die Klassenlehrkräfte melden danach die aktuellen Zahlen unverzüglich bei der Schulleitung, die sie an den Brandschutz weitergibt.


6) Die Lehrkräfte, die die Klassen führen, erstellen gemeinsam mit den Kindern eine Klassenordnung. Darin sollen auch Regelungen für den sorgsamen Umgang mit Schulbüchern und Lernmaterial, für die Reinhaltung der Klassenräume und für die Benutzung der Toiletten enthalten sein. Bei der Benutzung fremder Klassenräume oder Fachräume soll besonders auf die Ausstattung und Ordnung Rücksicht genommen werden.

 
7) Schulbücher und Lernmaterial sind Eigentum der Schule. Da beides recht lange in Gebrauch bleiben muss, werden die Erziehungsberechtigten gebeten, die Schulbücher nach Ausgabe mit einem Schutzumschlag zu versehen. Bei erheblicher Beschädigung der Bücher ist von den Erziehungsberechtigten über die Schule Ersatz zu beschaffen. Schülerarbeiten gehen nach Freigabe durch die Schule in das Eigentum der Kinder über.

Der Verkauf von Lernmaterial und die Durchführung von Sammlungen, die nicht von der Schulleitung genehmigt wurden, sind nicht gestattet.


8) Das Mitbestimmungsrecht der Erziehungsberechtigten wird im Rahmen des hessischen Schulgesetzes ausgeübt. Die Erziehungsberechtigten werden darüber jeweils zu Beginn des Schuljahrs informiert. Mindestens einmal pro Schulhalbjahr findet ein Klassenelternabend statt.

Aussprachen mit den Lehrkräften sind nach jeweiliger Vereinbarung möglich. Probleme sollten zuerst mit der betroffenen Lehrkraft besprochen werden. Wird keine Einigung erzielt, kann die Angelegenheit der Schulleitung als Dienstvorgesetzte vorgetragen werden.

 
9) Die Schulwegbeschreibung ist von der Homepage aus abrufbar. Fahrräder sollten erst nach erfolgter Radfahrprüfung im vierten Schuljahr auf dem Schulweg benutzt werden (Fahrradhelm!). Roller dürfen nicht mitgebracht werden. Das Abstellen von Fahrrädern im Schulhof geschieht auf eigene Gefahr; eine Aufsicht kann nicht gewährleistet werden. Diebstahl und Sachbeschädigung von Eigentum des Kindes wird zunächst im Sekretariat gemeldet. Fundsachen werden längstens bis zu den Sommerferien aufbewahrt. Danach werden sie gemeinnützigen Organisationen zugeführt.


C. Müller

Schulleitung