Traisaer Schule / Mühltal

Elternmitarbeit

Besonders in der Grundschule ist Elternmitarbeit zu einem unverzichtbaren Bestandteil der schulischen Arbeit geworden. Eltern informieren sich, dürfen Einblick nehmen, sollen mitbestimmen, können mitgestalten, sind immer gern gesehene Helfer, sind Mitglied der Schulgemeinde.

  • Persönliche Gespräche in Lehrersprechstunden nach Vereinbarung
  • Begleitung von Ausflügen
  • Hilfe bei Festen, Projektwochen, Aktionen, Sportveranstaltungen

Elternbeirat

In jeder Klasse werden ein Elternbeirat und eine Stellvertretung für zwei Jahre von den Eltern gewählt. Bei der Elternbeiratssitzung wählen die Elternbeiräte einen Schulelternbeirat und eine Stellvertretung. Elternbeiratssitzungen finden ca. ein- bis zweimal im Halbjahr statt.
Der Elternbeirat ist Sprecher der Eltern einer Klasse und übernimmt beispielsweise die Organisation der Elternabende.

Schulelternbeirat

Mitglieder des Schulelternbeirats sind die Klassenelternbeiräte. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und ggf. weitere Vorstandsmitglieder. Der Schulelternbeirat wird vom Vorsitzenden mindestens einmal pro Halbjahr einberufen. Er muss einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung (unter Angabe der Gründen) dies verlangt. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an seiner Schule aus. Entscheidungen der Schulkonferenz [siehe weiter unten] nach § 129 Abs. 1-7 bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Bei anderen Entscheidungen ist der Schulelternbeirat anzuhören. Manche Entscheidungen der Gesamtkonferenz bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Schulelternbeirates. Die Schulleitung unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Der Vorsitzende des Schulelternbeirats, seine Stellvertreter sowie drei weitere Mitglieder des Schulelternbeirats können an der Gesamtkonferenz beratend teilnehmen. Der Schulelternbeirat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder zudem die Vertreter/-innen für die Wahl zu den Kreis- oder Stadtelternbeiräte sowie die Vertreter/-innen für die Delegierten zur Landeselternbeiratswahl. Gesetzliche Grundlage für Schulelternbeiräte, deren Aufgaben und Rechte: Hessisches Schulgesetz §§ 110-113.

Schulkonferenz

Die laut Schulgesetz für zwei Jahre zu wählende Schulkonferenz besteht an der Traisaer Schule aus 11 Mitgliedern.

Sowohl den Vertretern und Vertreterinnen der Lehrkräfte als auch den Eltern stehen je eine gleiche Anzahl Sitze zu. Den Vorsitz führt der Schulleiter bzw. die Schulleiterin. In der Regel findet einmal im Schulhalbjahr eine Sitzung statt. 

Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium für viele wichtige Bereiche des Schullebens.