Schülerakte und Datenerhebung
Mit dem erstmaligen Besuch einer hessischen Schule wird für jedes Kind eine Schülerakte angelegt. In dieser Akte werden zunächst die auf dem Stammblatt ausgedruckten Daten erfasst und nach und nach im Fortgang der Schullaufbahn um weitere Daten zu den besuchten Unterrichtsveranstaltungen, den Leistungen und den erreichten Abschlüssen ergänzt.
Die Datenhaltung geschieht in sowohl elektronischer Form in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) wie auch in Form einer ergänzenden Schülerakte in Papierform. Bei einem Schulwechsel werden die Schülerakte und die Zugriffsberechtigung auf die Daten auf die aufnehmende Schule übertragen.
Die gesetzliche Grundlage für Datenerhebung, Datenverarbeitung, wissenschaftliche Forschung und statistische Erhebungen sind die §§ 83, 84 und 85 des Hessischen Schulgesetzes.
Sie haben das Anrecht, nach Anmeldung die Daten bzw. die Schülerakte einzusehen. In solchen Fällen beantragen Sie dies bitte bei der Schulleitung.
Mehr Info: Datenschutzhinweise Juni 2023